Ausbildung zum psychologischen Therapeuten
Die Ausbildung nach PsychTh-AprV (Bundesgesetzblatt 1998 Teil I Nr. 83) setzt sich zusammen aus:
I. 600 Std. theoretischer Ausbildung
II. 1800 Std. praktischer Tätigkeit
III. Praktischer Ausbildung (6 Behandlungsfälle mit insgesamt 600 Std. Behandlungsumfang)
IV. 120 Std. Selbsterfahrung
I. THEORETISCHE AUSBILDUNG
Aktuelles Curriculum der theoretischen Ausbildung (600 Std.)
INHALTE:
Die Semesterpläne für die Theorie der PP-Ausbildung sind jeweils thematisch aufeinander bezogen und dem Ausbildungsstand entsprechend aufgebaut:
Schwerpunkte im 1. Semester:
Basiswissen und Basisfertigkeiten der Verhaltenstherapie
Schwerpunkte im 2. Semester:
Behandlung von Depressionen, Ängsten, Zwängen
Schwerpunkte im 3. Semester:
Behandlung von Abhängigkeiten, Persönlichkeitsstörungen I, Einbeziehung von Bezugspersonen I
Schwerpunkte im 4. Semester:
Spezifische Themen der verhaltenstherapeutischen Arbeit, Gestaltung der therapeutischen Beziehung, Einbeziehung von Bezugspersonen II
Schwerpunkte im 5. Semester:
Weitere wichtige therapeutische Verfahren (Behandlung von Kindern, tiefenpsychologische Verfahren), Behandlung von Persönlichkeitsstörungen II
Schwerpunkte im 6. Semester:
Spezifische Themen der verhaltenstherapeutischen Arbeit
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) im VFKV e.V. endet mit der Approbation. Das Curriculum ist darauf ausgerichtet, einerseits wesentliche Teile der prüfungsrelevanten Themen, andererseits wichtige praxisbezogene Aspekte der Psychotherapieausbildung anzubieten. Laut Ausbildungsrichtlinien ist für den Ausbildungsabschluss der Nachweis von mindestens 600 Theoriestunden erforderlich.
Die Seminare und Workshops im Curriculum für die PP-Ausbildung umfassen derzeit mit 640 Stunden Theorie mehr als die geforderten 600 Stunden, da unsere Ausbildung 40 Stunden für die Gruppenpsychotherapie beinhaltet.
Die Workshops zur Gruppentherapie sind über die gesamte Ausbildungszeit hinweg verteilt.
Unsere Erfahrung ist, dass kaum ein/e Ausbildungsteilnehmer/in in der gesamten Ausbildung alle Angebote des Curriculums besucht, vielmehr werden immer wieder einzelne Seminare und Workshops zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Das über die Mindestzahl gehende Angebot des VFKV ermöglicht es, einige individuelle Interessen und Schwerpunkte in der Ausbildung zu setzen bzw. Lücken gezielt durch die Wahl der nachzuholenden Seminare und Workshops ausgleichen zu können.
Die Grundstruktur unseres Ausbildungsangebotes in Form geschlossener Ausbildungskurse durch die Vorgabe von (möglichst verbindlichen) Semesterplänen soll jedoch erhalten bleiben, um einen vergleichbaren Ausbildungsstand aller Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten und Gruppenkohäsion zu fördern.
Werden mehr als 600 Theoriestunden besucht, sind diese zusätzlich zu den im Ausbildungsvertrag aufgeführten 600 Stunden Theorie zu bezahlen.
SEMESTERABLAUF:
Jedes Semester ist so organisiert, dass eine Teilnahme an der Ausbildung auch neben einer Berufstätigkeit möglich ist. D.h. jeweils einmal die Woche (fester Wochentag) findet ein Seminar von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr statt. Etwa einmal pro Monat findet ein ganztägiger Workshop statt, entweder an einem Samstag oder einem Sonntag von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Somit ergibt sich beispielsweise ein Semesterplan, wie im nachfolgenden Muster dargestellt:
Beispiel für einen Semesterplan
II. PRAKTISCHE TÄTIGKEIT:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ( Psych Th-AprV) ist eine praktische Tätigkeit an einer klinischen Einrichtung erforderlich. Hier müssen erbracht werden:
- 1200 Std. an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, in mindestens 3-monatigen Abschnitten. Maximal 600 dieser 1200 Std. können an einer Klinik erbracht werden, die nur eine eingeschränkte Weiterbildungsberechtigung für Psychiatrie besitzt, sofern dort auch psychiatrische Krankheitsbilder behandelt werden und die Klinik von einem Facharzt für Psychiatrie geleitet wird.
- 600 Std. an einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in einer ärztlichen bzw. psychologischen Praxis.
Eine Reihe von klinischen Einrichtungen, in denen die praktische Tätigkeit absolviert werden kann haben mit unserem Institut einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.
Nachfolgend eine Liste der Kooperationskliniken, um Ihnen die Suche nach einer geeignetem klinischen Praktikum zu erleichtern.
Liste der Kooperierenden Kliniken und Lehrpraxen öffnen
III. PRAKTISCHE AUSBILDUNG:
Hier geht es um die von Ihnen unter Supervision durchgeführte Behandlung von Patienten.
Erforderlich sind:
Mindestens 6 Behandlungsfälle mit 600 Behandlungsstunden unter Supervision. Insgesamt müssen 150 Stunden Supervision nachgewiesen werden. Mindestens 50 Std. davon als Einzelsupervision. Die restlichen 100 Stunden können als Gruppensupervision erbracht werden.
IV. SELBSTERFAHRUNG:
Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Std.
AUSBILDUNGSKOSTEN (Preise gültig ab Oktober 2012)
An Ausbildungskosten entstehen für:
|
250,- € |
Theoretische Ausbildung (600 Stunden zu je 15,-- Euro/UE) | 9.000,- € |
Gebühr Zwischenprüfung
Repetitorium für Abschlussprüfung | 265,- €
235,- € |
Gebühr Abschlussprüfung | 400,- € |
Selbsterfahrung: (120 Stunden zu je 15,-- Euro/UE) | 1.800,- € |
Die Supervision:
50 Stunden Einzelsupervision zu je Euro 80,--/UE | 4.000,- € |
50 Doppelstunden Supervision in der Gruppe zu je Euro 45,--/UE | 2.250,- € |
8 Doppelstunden Mentorengruppe zu je Euro 45,--/UE | 360,- € |
Mindestausbildungskosten insgesamt | 18.560,-€ |
Die Ausbildung ist von der Mehrwertsteuer befreit.
EINNAHMEN WÄHREND DER AUSBILDUNG
Nach Bestehen der Zwischenprüfung (frühestens 1 ½ Jahre nach Ausbildungsbeginn und Nachweis eines entsprechenden Kenntnisstands) erhalten Sie für die von Ihnen im Rahmen der Institutsambulanz erbrachten psychotherapeutischen Leistungen (praktische Ausbildung mit insgesamt 600 Stunden ambulanter Therapie) ein Honorar.
Dieses liegt derzeit (Stand Mai 2012) bei ca. 44 € pro Behandlungsstunde. Das Honorar ist abhängig von der Vergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern sowie der Festlegung der Institutsabgabe durch den VFKV e.V. und kann sich gegebenenfalls ändern.
Wenn Sie 600 h bei uns in der Institutsambulanz absolvieren, erhalten Sie derzeit somit ein Gesamthonorar von 26.400 €.
Somit können Sie die o.g. Ausbildungskosten kompensieren.
Für weitere individuelle Fragen können wir Ihnen gerne ein Beratungsgespräch nach telefonischer Absprache anbieten.

