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Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten

 Die Ausbildung (nach KJPsych Th-APrV) vom 15. Juni 1998 (BGBL.l S. 1311) setzt sich zusammen aus:

I. 600 Std. theoretischer Ausbildung
II. 1800 Std. praktischer Tätigkeit
III. Praktischer Ausbildung (6 Behandlungsfälle mit insgesamt 600 Std. Behandlungsumfang)
IV. 120 Std. Selbsterfahrung


I. theoretische Ausbildung (600 Std. Curriculum)

Die Auflistung der folgenden Themen dient zu Ihrer ersten Orientierung und ist nicht verbindlich.

 

Semesterschwerpunkte

1. und 2. Semester:

 

Grundlagen

Z.B.

Grundlagen der VT Theorien (Klassische und operante Konditionierung, kognitive Theorien, Emotionstheorien, sozialpsychologische Theorien)

Allgemeine Grundlagen-Befunderhebung

Medizinische Grundkenntnisse für Psychologen und Sozialpsychologen

Grundlagen Pädiatrie

Entwicklungspsychologische Grundlagen der VT (z.B. Entwicklungsaufgaben im Kindes-und Jugendalter, Entwicklungspsychologie des Spiels,

Therapierelevante Aspekte der Sozial- und Entwick-
lungspsychologie
Biologische Grundlagen des Verhaltens)

 

Therapeut-Patient-Interaktion/Basisverhalten

z.B. Psychotherapeutisches Basisverhalten
Methoden der Gesprächsführung z.B. das Erstgespräch
Interaktionsanalyse

Therapiemotivation und Widerstand in der K&J Behandlung

Besondere Aspekte im Umgang mit Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen

Grundprinzipien des VT-orientierten Therapeutenverhaltens

 

Verhaltenstherapeutische Methoden

Bedingungsanalyse

VT Standardmethoden Teil 1 (Operante und Respondente Verfahren)

 

Diagnostik

Anamnese
Verhaltensbeobachtung

Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen

Entwicklungs-und Intelligenztests

Familiendiagnostik

Einführung in Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-IV

 

Verhaltenstherapeutische Indikationen

Verhaltenstherapie bei spezifischen Störungsbildern (siehe Curriculum)
Wie z.B.

Hyperkinetische Störungen
Angststörungen
Zwangsstörungen etc.

 

Andere spezielle Psychotherapieverfahren z.B.

Kunst-und Musiktherapie, Ergo-und Mototherapie

 

Selbsterfahrung

Interaktionsanalyse
Selbstmodifikation


3. und 4. Semester:
 

Grundlagen

Psychopharmakologie


Verhaltenstherapeutische Standardmethoden bei K&J und spezielle Therapiestrategien

Z.B. Elterntraining Triple P

Familientherapeutische Interventionen in der Verhaltenstherapie

Ausgewählte Therapieprogramme Teil 1 (Soz.Kompetenz/Aggressionskontrolle/Stressimpfung)

Ausgewählte Therapieprogramme Teil 2 (Konzentrationstraining, Training bei HKS)

Entspannungsverfahren

 

Verhaltenstherapeutische Indikationen

Verhaltenstherapie bei spezifischen Störungsbildern z.B. tiefgreifende Entwicklungsstörungen

Z.B. psychosomatische Erkrankungen (z.B. Asthma bronchiale, Störungen der Sprache und des Sprechens, Substanzmissbrauch und Suchtstörungen, Teilleistungsstörungen)

 

Diagnostik

Persönlichkeitstests

Projektive Verfahren

 

Selbsterfahrung

Selbstmodifikation
Erarbeitung der persönlichen Lerngeschichte
Selbsterfahrung im genussvollen Erleben und Handeln


5. und 6. Semester:

Grundlagen

Neuropsychologie


Verhaltenstherapeutische Standardmethoden bei K&J und spezielle Therapiestrategien

z.B Verhaltenstherapie bei spezifischen Störungsbildern (z.B. Borderlinestörungen, Psychosen, Entwicklungsstörungen im Säuglings-und Kleinkindalter)

Umgang mit schwierigen Familien

Therapie bei traumatisierten Kindern-und Jugendlichen

VT Standardmethoden Teil I und II (Kognitive, imaginative, Selbstkontrollverfahren, verfahren auf der Basis des Modelllernens)

 

Andere spezielle Psychotherapieverfahren z.B.

Tiefenpsychologische Konzepte I und II

Familientherapeutische/systemische Konzepte

Gruppentherapie, Hypnotherapie

 

Selbsterfahrung

Selbsterfahrung in der beruflichen Tätigkeit

 

Sonstiges

z.B. Prävention und Rehabilitation

Medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme

Rechtliche Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Tätigkeit

Antragsstellung im Gutachterverfahren

 

Fallseminare: Einübung VT relevanter Elemente in der Fallkonzeption und Therapiedurchführung 7. und folgende Semester (bei berufsbegleitender Ausbildung): Die Inhalte dieser Semester sind ganz überwiegend praxisbezogen. Die Lehrveranstaltungen beziehen sich damit auf Probleme der von den Ausbildungskandidaten behandelten Patienten:

Verhaltenstherapeutische Interventionen bei unterschiedlichen Störungen

 

Wissenschaftlich belegte Modifikationen und Erweiterungen des verhaltenstherapeutischen Behandlungsrepertoires Literaturseminar, bezogen auf die aktuell behandelten Störungen

Therapiebegleitende Diagnostik und Evaluation

 

Einzelfallforschung. Präventive und rehabilitative Maßnahmen

 

Selbsterfahrung

Fortführung einer kontinuierlichen Selbsterfahrungsgruppe unter Berücksichtigung von Therapeut-Patient-Interaktion und institutionellen Bedingungen.

 

Supervision

Supervisionen werden frühestens ab dem 2. Semester durchgeführt. Sie erstrecken sich auf den gesamten Ausbildungszeitraum, weil nur so gewährleistet ist, daß fortlaufende, konkrete Therapieerfahrungen gewonnen und diese Erfahrungen auch im Selbsterfahrungsprozeß reflektiert werden können.Falldarstellungen

Die behandelten Fälle sind ausführlich entsprechend dem Leitfaden des AIM im VFKV zu dokumentieren.

 

SEMESTERABLAUF: Jedes Semester ist so organisiert, dass eine Teilnahme an der Ausbildung auch neben einer Berufstätigkeit möglich ist. D.h. jeweils einmal die Woche (fester Wochentag) findet ein Seminar von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr statt. Etwa einmal pro Monat (in Ausnahmefällen auch öfter) findet ein ganztägiger Workshop statt, entweder an einem Samstag oder einem Sonntag von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Somit ergibt sich beispielsweise ein Semesterplan, wie im nachfolgenden Muster dargestellt. 

 

 

ACHTUNG: MUSTER !! - Semesterplan für das 1. Semester

 

Nr.

Datum

 

 

Veranstaltung

Dozent

 

1

14. Januar 09 Mittwoch

S

Einführungsabend

Mangold

2

21. Januar 09 Mittwoch

S

Einführung in Psychotherapeutische Konzepte

von Aster

3

28. Januar 09 Mittwoch

S

Ablauf  und Phasen einer Therapie / Einführung in die wichtigsten Begrifflichkeiten

Svitavsky

4

04. Februar 09 Mittwoch

S

Allgemeine Gesprächsführung

Gießler-Fichtner

5

08. Februar 09 Sonntag

WS

WS-Spez. Diagnostik bei Kindern u. Jugendlichen

Svitavsky

6

15. Februar 09 Sonntag

WS

WS-Kognitive Fähigkeiten

Kühnl

7

04. März 09 Mittwoch

S

Einführung in Klassifikationssysteme

Gießler-Fichtner

 

8

15. März 09 Sonntag

WS

WS-Entwicklungsaufgaben im Kindes- und Jugendalter

Steininger

 

9

29. März 09 Sonntag

WS

Grundprinzipien des VT-orientierten Therapeutenverhaltens

Gießler-Fichtner

 

10

01. April 09 Mittwoch

S

Medizinische Grundkenntnisse

Heuschen

 

11

22. April 09 Mittwoch

S

S-Bedingungsanalyse

Bossert-Zaudig

 

12

29. April 09 Mittwoch

S

S-Therapierelevante Grundlagen der VT-I

Mangold

 

13

06. Mai 09 Mittwoch

S

S-Therapierelevante Grundlagen der VT-II

Vollmer-Lust

 

 

14

 

13. Mai 09 Mittwoch 

S  

Befunderhebung, Psychischer und Psychopathologischer Befund

 

 

 

von Aster 

15

27. Mai 09 Mittwoch

S

S-Bedingungsanalyse II

Bossert-Zaudig

16

17. Juni 09 Mittwoch

S

Spieltherapeutische Basiselemente in der Kinder- u. Jugendbehandlung

Hockel

17

27. Juni 09 Samstag

WS

Phobien und Angststörungen (Teil 1)

Melcop

18

05. Juli 09 Sonntag

WS

Phobien und Angststörungen (Teil 2)

Melcop

19

08. Juli 09 Mittwoch

S

Fallvorstellung

Dürr

20

18. Juli 09 Samstag

WS

WS-Tiefgreifende Entwicklungsstörungen: Einführung

Briegel

21

19. Juli 09 Sonntag

WS

WS-Interaktionsanalyse

Briegel

22

29. Juli 09 Mittwoch

S

Depressionen

Gießler-Fichtner

 

 


II PRAKTISCHE TÄTIGKEIT

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist eine praktische Tätigkeit an einer klinischen Einrichtung erforderlich. Hier müssen erbracht werden:

a) 1200 Stunden (mindestens jedoch 600 Stunden) an einer mit dem Institut kooperierenden kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung
b) Weitere 600 Stunden praktische Tätigkeit :
- Hiervon können maximal 300 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten mit dem Institut kooperierenden psychotherapeutischen- oder psychosomatischen Klinik in der nur ein Teil des gesamten Spektrums psychiatrischer Krankheitsbilder behandelt wird absolviert werden.
- Sowie maximal 600 Stunden in einer mit dem Institut kooperierenden kinder- und jugendpsychiatrischen ambulanten Einrichtung.

Mit den nachfolgend aufgeführten klinischen Einrichtungen besteht mit unserem Institut ein
Kooperationsvertrag

LISTE KOOPERATIONSKLINIKEN


III PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Hier geht es um die von Ihnen unter Supervision durchgeführte Behandlung von Patienten.
Erforderlich sind:
Mindestens 6 Behandlungsfälle mit 600 Behandlungsstunden unter Supervision. Insgesamt müssen 150 Stunden Supervision nachgewiesen werden. Mindestens 50 Std. davon als Einzelsupervision. Die restlichen 100 Stunden können als Gruppensupervision erbracht werden.

IV SELBSTERFAHRUNG

Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Std.

 
AUSBILDUNGSKOSTEN   (Preise gültig ab Oktober 2012)

An Ausbildungskosten entstehen für:

 

Aufnahmegebühr, Material- und Verwaltungskosten

 

 

  250,- €

Theoretische Ausbildung (600 Stunden zu je 15,-- Euro/UE)

9.000,- €

Gebühr Zwischenprüfung

  265,- €

Repetitorium für Abschlussprüfung

 

Gebühr Abschlussprüfung                                              

 235,- €

 

 400,- €

Die Selbsterfahrung: (120 Stunden zu je 15,-- Euro/UE)

1.800,- €

   
Die Supervision:

50 Stunden Einzelsupervision zu je Euro 80,--/UE

4.000,- €

50 Doppelstunden Supervision in der Gruppe zu je Euro 45,--/UE

2.250,- €

8 Doppelstunden Mentorengruppe zu je Euro 45,--/UE

   360,- €

Mindestausbildungskosten insgesamt

18.560,- €

Die Ausbildung ist von der Mehrwertsteuer befreit.

 

EINNAHMEN WÄHREND DER AUSBILDUNG


Nach Bestehen der Zwischenprüfung (frühestens 1 ½ Jahre nach Ausbildungsbeginn und Nachweis eines entsprechenden Kenntnisstands)  erhalten Sie für die von Ihnen im Rahmen der Institutsambulanz erbrachten psychotherapeutischen Leistungen (praktische Ausbildung mit insgesamt 600 Stunden ambulanter Therapie) ein Honorar.

Dieses liegt derzeit (Stand Mai 2012) bei ca. 44 € pro Behandlungsstunde. Das Honorar ist abhängig von der Vergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern sowie der Festlegung der Institutsabgabe durch den VFKV e.V. und kann sich gegebenenfalls ändern.

Wenn Sie 600 h bei uns in der Institutsambulanz absolvieren, erhalten Sie derzeit somit ein Gesamthonorar von 26.400 €.

Somit können Sie die o.g. Ausbildungskosten kompensieren.

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AIM im VFKV
Lindwurmstr. 117 / 4. St.
80337 München
Deutschland

Fax: 089/8348659

Email: aim@vfkv.de

Sprechzeiten Aus-/Fortbildungssekretariat:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
14.00 - 16.00 Uhr

Telefon: 089-746 57 98 4

Sprechzeiten Institutsambulanz:
Dienstag:
10.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr

Telefon: 089-834 69 00

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